Caffeo vs. Caffesso
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klasse 11 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 45/08 – Caffeo/Caffesso)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klasse 11 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 45/08 – Caffeo/Caffesso)