medi.eu vs. med1BOX
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klassen 5, 9 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.07.2009, Az. 26 W (pat) 13/09 – medi.eu/med1BOX)