Maxl Bräu vs. max Pilsener
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
betreffend Waren der Klasse 32 verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.09.2009, Az. 26 W (pat) 93/09 – Maxl Bräu/max Pilsener).