Inforce vs. IFORCE
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klassen 9 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 30 W (pat) 69/08 – Inforce/IFORCE)