14 Jahre später

Dieser Koffer

Az. 306215462

ist einfach nur „rot“, mehr nicht. Demzufolge wurde der Markenschutz vom Bundespatentgericht unter anderem mit folgendes Begründung versagt:

„Auch aus dem Umstand, dass es sich um einen roten Werkzeugkoffer mit schwarzen Details handelt, ergibt sich keine hinreichende Unterscheidungskraft, da der Verkehr dies nur als bloßes Gestaltungsmerkmal ansehen wird und nicht als Herkunftshinweis. Regelmäßig sind bloße ästhetische oder dekorative Elemente hierzu nicht geeignet, zumal nichts dazu festzustellen ist, dass hier eine erhebliche Abweichung von normalen, branchenüblichen Werkzeugkoffern anzunehmen ist. Vielmehr handelt es sich bei der angemeldeten Werkzeugkofferform um einen handelsüblichen Werkzeugkoffer, der ohne Weiteres darauf hinweist, dass in ihm die beanspruchten Waren aufbewahrt und transportiert werden. Das Zeichen kann daher nicht die erforderliche Unterscheidungskraft entfalten.“

Das ist eigentlich nicht das Interessante an dieser Entscheidung. Vielmehr folgendes:

Die Marke wurde am 05.04.2006 angemeldet. Die Entscheidung datiert vom 28.09.2020, nachdem über die Erinnerung am 17.05.2018 entschieden wurde. Sie hat also sage und schreibe „14 Jahre, 5 Monate und 23 Tage“ auf sich warten lassen. Da würde ich Rot sehen.

Share