nur die vs. NURMIE – Mit Anmerkung

In der „nur die/NURMIE“-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 16.03.2016, Az. 28 W (pat) 536/13 – nur die/NURMIE) hat der Senat der Marke „nur die“ eine geringfügig geminderte Kennzeichnungskraft mit der Folge zugestanden

„Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist von Haus aus unterdurchschnittlich, aber nicht so schwach, dass sie auf die Eigenprägung beschränkt wäre. Die Wortfolge „nur die“ ist ein Slogan, der die beanspruchten Waren nicht unmittelbar beschreibt. Er deutet eine Kaufaufforderung an den Kunden an, nur diese Waren zu kaufen, bzw. suggeriert, dass die so gekennzeichneten Waren Besonderheiten aufweisen, die die Konkurrenzprodukte nicht haben. Beides wird durch die Wortfolge jedoch nur angedeutet. Eine beschreibende Angabe für die beanspruchten Waren ist ihr nicht unmittelbar zu entnehmen. Für das Verständnis als allgemeine Anpreisung, die sich in einer Aufforderung zum Kauf erschöpft, sind ebenfalls unzulässige gedankliche Zwischenschritte erforderlich, etwa indem ein Verb in Befehlsform hinzugedacht (kauf nur die!) oder die Wortfolge um eine Gattungsbezeichnung ergänzt wird „nur die Strümpfe von…“ (BGH, GRUR 2015, 173-176, Rdnr. 22 – FOR YOU). Die Wortfolge ist daher nicht mit einer Anpreisung wie „BEST BUY“ zu vergleichen (EuGH, GRUR Int. 2003, 834, Rdnr. 29 – BEST BUY). Zudem ist sie kurz, prägnant und leicht auszusprechen, sodass ihr von Haus aus allenfalls eine geringfügig geminderte Kennzeichnungskraft zukommt.“

dass eine Verwechslungsgefahr im Ergebnis bejaht wurde.

Diese Entscheidung halte ich aus zweierlei Gründen für falsch. Entgegen der Auffassung des Senats erschöpft sich die Wortfolge „nur die“ in Verbindung mit der gekennzeichneten Ware als ausschließliche Aufforderung zum Kauf dieser Ware, ohne das es dem Hinzufügen eines weiteren Wortes/Verbs bedarf, so dass sich der Schutzbereich dieser Wortkombination sehr wohl auf deren Eigenprägung reduziert. Hiervon ausgehend ist eine klangliche Verwechslungsgefahr zu verneinen. „nur die“ wird vom maßgeblichen Verkehr in zwei Worten, nämlich „nur“ und „die“ mit Betonung auf dem Suffix-Bestandteil „die“ ausgesprochen, wohingegen „NURMIE“ in einem Zug ausgesprochen wird, wobei die Betonung auf dem Präfix-Bestandteil „NUR“ liegt. Selbst wenn man diesbezüglich anderer Meinung sein sollte, kann der Kombination „nur die“ ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt („Kaufaufforderung“) mit einen sachlichen Bezug zu dem mit ihm bezeichneten Produkten mit der Folge nicht abgesprochen werden, dass eine nach dem Klang an sich zu bejahende Verwechslungsgefahr ausnahmsweise deshalb ausscheidet, weil dem einen Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1991 – I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 132 = WRP 1992, 96 – Bally/BALL; Urt. v. 10.12.1992 – I ZR 19/91, WRP 1993, 694, 697 – apetito/apitta; Urt. v. 14.10.1999 – I ZR 90/97, GRUR 2000, 605, 607 = WRP 2000, 525 – comtes/ComTel).

Share