Die Wort-/Bildmarke „FORMEL 1“ und die Gemeinschaftswortmarke „FORMULA 1“ sind verwechselbar ähnlich

Mit Beschluß vom 16.09.2009 entschied der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke

FORMEL 1

und die unter dem Az. 770479 eingetragene Gemeinschaftswortmarke


FORMULA 1

im Bereich einer Vielzahl von Klassen verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 16.09.2009, Az. 29 W (pat) 09/08 – FORMEL 1/FORMULA 1)

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