Gelb (HKS 5)
Nach Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die abstrakte Farbmarke
wegen nachgewiesener Verkehrsgeltung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) für die Waren „zweisprachige Wörterbücher in Printform“ eintragungsfähig (BPatG, Az. 29 W (pat) 01/09 – Gelb (HKS 5)).