FRANKFURTER MARKEN GALA
Der Marketing Club Frankfurt e.V. hat sich die Markenrechte an der Wort-/Bildmarke gesichert Anmerkung: Nähere Informationen zur Marken Gala findet Sie unter der URL http://www.markengala.de/.
Der Marketing Club Frankfurt e.V. hat sich die Markenrechte an der Wort-/Bildmarke gesichert Anmerkung: Nähere Informationen zur Marken Gala findet Sie unter der URL http://www.markengala.de/.
Das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 04 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der…
Obwohl die Marken „CCCP“ und „DDR“ die Ware „Bekleidungsstücke“ schützen, dürfen Dritte diese Zeichen auf Bekleidungsstücke anbringen, ohne dass die Marken dadurch verletzt würden, so die Pressestelle des Bundesgerichtshof (BGH) in der Mitteilung Nr. 10/2010. Die Ansprüche der Kläger aus ihren Marken verneinte der BGH deshalb, weil die Anbringung der Symbole der ehemaligen Ostblockstaaten auf…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 22.12.2009, Az. 25 W (pat) 101/09 – HOMEPAGE EASY).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 35, nämlich „Ferngläser, Videorekorder, Projektionsgeräte, Stative; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich die Zusammenstellung eines Sortiments von Filmen, Fotopapieren und Farbbildern, Fotoapparaten, Filmkameras, Objektiven“ eintragungsfähig und für andere/einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 09, 16, 35 und 40, nämlich…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 153/09 – psoriasis netzwerk).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CMD-CLINIC für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 10 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 01.10.2009, Az. 30 W (pat) 59/07 – CMD-CLINIC).
Der Titelschutzanzeiger Nr. 957 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist die Wortmarke „Vorsprung durch Technik“ betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 14, 25, 28, 37 bis 40 unterscheidungskräftig, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (Gerichtshof, Urt. v. 21.01.2010, C‑398/08 P – Vorsprung durch Technik). Nach Auffassung der Kammer sei festzustellen, dass die genannte Aussage…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken PROTAXON und Pretoxan im Bereich einiger in Klasse 5 genannter Waren verwechselbar ähnlich und im Bereich einiger in Klassen 3, 29, 30 und 32 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 25 W (pat) 12/09 – PROTAXON/Pretoxan). Anmerkung: Der Senat beschäftigt sich…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken TRAVELTAINMENT und In-Travel-Entertainment im Bereich einiger in Klassen 9, 38, 39 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 61/06 – TRAVELTAINMENT/In-Travel-Entertainment)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MICROPILOT für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig, allerdings bestehen Anhaltspunkte für eine Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG), so dass der Vorgang an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zurückverwiesen wurde (BPatG, Beschl.…