BlisterPro
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 30/09 – BlisterPro).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 30/09 – BlisterPro).