it.wood
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke
für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke
für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood).