Markenrecht
Marken-Konzept oder Konzept-Marke
Nachträgliche Originalunterschrift
Merkenswert bei vorgenannter Entscheidung ist, dass eine ausdrücklich erklärte Bestätigung der Beschwerdeeinlegung sowie die vorsorglich erneute Übermittlung der nunmehr eigenhändig unterzeichneten Beschwerdeschrift den Mangel der genannten fehlenden Schriftform nachträglich nicht beheben könne. Auch die innerhalb der Beschwerdefrist erfolgte und damit rechtzeitige Zahlung der Beschwerdegebühr könne trotz Angabe des Aktenzeichens und der Bezeichnung „Beschwerde“ als Verwendungszweck…
Einkopierte Unterschrift
Ist die Unterschrift eines Verfahrensbevollmächtigten bei einer Beschwerde nur „einkopiert“ und wird der Schriftsatz anschließend – unter Abgrenzung zum sog. Computerfax – mittels „herkömmlichen Telefax“ beim Bundespatentgericht (BPatG) eingereicht, erfüllt dies nicht das Schriftformerfordernis des § 66 Abs. 2 MarkenG, was beispielsweise in der ANTIEDEMA-Entscheidung (vgl. BPatG, Beschl. v. 25.03.2026, Az. 29 W (pat) 4/26…
Otto optime!
Der Geruch von VW-Bus am Morgen
Ich sehe SCHWARZbuch
Diese Marke für die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“, deren Vorsitz die Hamburg 2026 übernommen hat, ist für mich persönlich eine reine „Steuergeldverschwendung“ und ein Fall für „Das Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung“. Ich habe jetzt eine Zeitlang gegrübelt. Unter allen Blickwinkeln und Gesichtspunkten erkenne ich keinen wirtschaftlichen Sinn für diese Marke.
Häiwäj tu Häll in Dresden
Wir bitten um NachSICHT
Heja, Heja, Heja, Commerzbank
REICHlich viel Adler
Die Generation Deutschland (GD) ist die Jugendorganisation der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Sie im November 2025 in Gießen gegründet. Die Vorgängerorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) hatte sich im März 2025 selbst aufgelöst. Am 12.09.2025 hat die Alternative für Deutschland (AfD) nachfolgende Wort-/Bildmarke angemeldet, die bis heute noch nicht in das Register des…
Klappe zu, Fachanwalt tot
Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte seine Beschwerde über das „besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)“ an das DPMA eingelegt. Dies war unzulässig. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde war zwar zulässig, hatte aber in der Sache ebenfalls keinen Erfolg, aus folgenden Gründen:…