dailyprint vs. dayprint24
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken
und
insbesondere betreffend Waren und Dienstleistungen der gemeinsamen Klassen 16, 35 und 42 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 34/09 – dailyprint/dayprint24).