Hardcore für Markenrechtler
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.
In einer Mitteilung vom 27.02.2009 des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) heißt es wie folgt: „In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 30 2008 045099.1) erreicht.
Leitsatz Die Wortmarke „STREETBALL“ ist betreffend die Waren „Sportschuhe und Sportbekleidung“ nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG entgegenstehen. Ist das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gegeben, so ist die Eintragung zwingend zu versagen.…
Die Positionierungsmarke ist betreffend die Waren „Glaswaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, insbesondere Trinkgläser“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 05.11.2008, Az. 26 W (pat) 10/08 – Zwei miteinander verbundene Fingerringe, die reliefartig auf den schutzbegründenden Waren angebracht sind (Positionierungsmarke))
Leitsatz Die Marken , die jeweils u. a. identische Waren der Klasse 33 schützen, sind nicht verwechselbar ähnlich. Bei Vorliegen einer Kombinationsmarke kann eine Verwechslungsgefahr aufgrund eines übereinstimmend ähnlichen Bestandteils nur bejaht werden, wenn der Bestandteil den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile im Gesamteindruck zurücktreten und deshalb vernachlässigt werden…
Leitsatz Der Wort-/Bildmarke kann die Eintragungsfähigkeit betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 43, 41, 25, 35, 44 nicht abgesprochen werden.
Leitsatz Die 3D-Form ist betreffend die Waren „Glaswaren (soweit in Klasse 21 enthalten), Flaschen“ der Klasse 21 nicht eintragungsfähig.
Leitsatz Die Wortmarke "LSA Profil" ist betreffend die Waren "Verbindungselemente für Kommunikations- und Datennetze, nämlich mit elektrischen Kontakten versehene Anschluss-, Trenn und Schaltleisten, Anschlussdosen; Kabelführungen und -abfangungen, Verbindungskabel und -schnüre, Lichtwellenleiter, Stecker, Steckverbinder, Leiterplattensteckverbinder, Lichtwellenleiterkupplungen, Schutzmagazine und – elemente, Schirmabfangungen, Abdeckstreifen, Anschlussteile, -gestelle, Profilstangengestelle und Gehäuse für die vorgenannten Verbindungselemente, insbesondere zur Verwendung in Haupt-…
Leitsatz Die Wortmarke "NATURAL essences" ist betreffend die Waren der „Bimsstein“, „Schleifmittel für die Körperund Schönheitspflege“, „Massagehandschuhe“, „Schwämme“, „Bürsten“ und „kosmetische Pinsel und Puderquasten“ der Klassen 03, 10 und 21 eintragungsfähig.
Leitsatz Die Wortmarke „FreizeitRevue“ ist hinsichtlich der Waren „Computer-Software, insbesondere Spielprogramme für Computer“ und die Dienstleistungen „Unterhaltung durch das Internet; Durchführung von Spielen im Internet; online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk)“ eintragungsfähig, hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen „mit Informationen versehene maschinell lesbare Datenträger sowie Ton- und Bildaufzeichnungsträger, insbesondere Disketten, CDROMs, DVDs, Chip-Karten, Magnet-Karten, Video-Kassetten, Compact-Disks…
Leitsatz Trotz einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft und damit einem normalen Schutzumfang der Widerspruchsmarke und identischen Waren der Klasse 5, besteht zwischen den Zeichen „ROVAMYCINE“ und „Roximycin“ keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
Leitsatz Das Widerspruchsverfahren ist nicht wegen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Markeninhaberin gemäß § 240 ZPO unterbrochen, da dessen Eröffnung durch den Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 12.12.2005 abgewiesen worden ist. Die Waren „Biere; alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“ und „Präparate für die Gesundheitspflege, nämlich Vitaminpräparate; alkoholfreie diätetische Getränke für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für medizinische…
Leitsatz Das Zeichen „formreich“ fehlt betreffend einzelner Waren der Waren der Klassen 18, 25 und 28 die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und ist daher nicht eintragungsfähig. Einem Zeichen fehlt die Unterscheidungskraft, wenn sie nur einen im Vordergrund stehenden, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibenden Begriffsinhalt hat. Hierfür reicht es aus,…