Eastgermany

Leisatz Die Wortmarke „Eastgermany“ ist betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 35 und 41 gemäß 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen und demzufolge nicht eintragungsfähig. Die Rückzahlung der Erinnerungsgebühr stellt gegenüber dem Grundsatz der vom Verfahrensausgang unabhängigen Gebührenpflichtigkeit eine Ausnahme dar und wird nur aus Billigkeitsgründen angeordnet, d. h. in…

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Wir versichern Bayern

Leitsatz Das Wortzeichen „Wir versichern Bayern“ ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 37, 38, 41 und 42 nicht eintragungsfähig, weil ihr die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Eine Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG kann nicht durch eine Untersuchung nachgewiesen werden, die nur in…

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Hooschebaa

Leitsatz Ehrenwerte oder gar gemeinnützige Zwecke stehen der Annahme der Bösgläubigkeit im Sinne des § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG nicht entgegen. Bösgläubig im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG handelt derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk als Marke schützen lässt, ohne das ihm…

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