Polizei Sachsen – Dein Dienstleister

Polizei Sachsen – Dein Dienstleister

Bekanntermaßen ist eine Marke „ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“. Wenn man sich die POLIZEI Sachsen-Marke   des Freistaates Sachsen anschaut, die in Klasse 39 unter anderem folgende Dienstleistungen Klasse(n) 39:Abschleppen von Fahrzeugen; Auskünfte über Transportangelegenheiten; Rettungsdienste [Transport]; Rettungsdienste [Bergung]; Beförderung von Personen; bewachter Transport…

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Immer an deiner Seite

In der „Immer an deiner Seite-Entscheidung“ des Bundespatentgerichts (BPatG) hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) seine, auf fehlende Unterscheidungskraft stützende, zurückweisende Entscheidung damit begründet, dass eine Vielzahl von Unternehmen mit „immer an deiner Seite“, nämlich an der Seite des Verbrauchers, werben würden, wobei den potentiellen Kunden vermittelt würde, dass sich das Unternehmen besonders bemühe,…

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Frag doch Mick

Frag doch Mick

Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz, wenn eine Unterschrift gefälscht wird, weil man sie als Marke anmeldet hat und diese im Register für jedefrau/jedermann frei zugänglich ist? Ad hoc habe ich keine Ahnung, aber vielleicht könnte man in Zukunft Mick Schumacher fragen.

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