Nur Konkretes ist Wahres

Ergänzend zu der gestrigen Entscheidung des 29. Senats, weist der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der ORDU-Döner-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 22.06.2011, Az. 28 W (pat) 132/10 – ORDU-Döner) darauf hin, dass der jeweilige Antragsteller im Löschungsverfahren gehalten ist, konkrete Tatsachen vorzutragen, die sein Löschungsbegehren stützen. Diesbezüglich heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Die…

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Nicht „ausfüllen“ sondern „erstrecken“

In der RRP/ Reynolds Roadpacker (RRP)-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 28.06.2011, Az. 33 W (pat) 69/10 – RRP/ Reynolds Roadpacker (RRP)) beschäftigte sich der 33. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) mit der Frage, wann eine Widerspruchsmarke „ernsthaft benutzt“ wurde und kam zu dem Ergebnis, dass die Benutzungshandlungen zwar nicht den gesamten Zeitraum der fünf Jahre ausfüllen, sie…

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Der Durchschnittsdeutsche versteht kein japanisch

Der Durchschnittsdeutsche spricht und/oder versteht, wie wir gesehen haben, spanisch und kein griechisch, und nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgericht auch kein japanisch. Mit dieser Begründung konnte der Senat der Wortmarke „kuro“ (japanisch: schwarz) die Eintragung betreffend die Waren „Kleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten, ausgenommen Sportbekleidung“ (Klasse 25) nicht verwehren (BPatG, Beschl. v.…

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DOC’S vs. DUX

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die unter der Nummer 000150151 eingetragene Gemeinschaftswortmarke DOC’S und die unter dem Aktenzeichen 306145596 eingetragene deutsche Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de im Bereich der Nizza-Klassen 18 und 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 137/10 – DOC‘S/DUX).

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Spanisch ist Welthandelssprache, die versteht der Durchschnittsdeutsche

Wie vor kurzem im Beitrag „Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch“ dargestellt wurde, spricht (und versteht) der Durchschnittsdeutsche kein griechisch, hingegen jedoch mit der Folge spanisch, dass der angemeldeten Wortmarke „Activo“ der Markenschutz im Bereich der Klasse 44 verwehrt wurde (BPatG, Beschl. v. 14.04.2011, Az. 30 W (pat) 533/10 – Activo). In den Entscheidungsgründen heißt es…

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Zur erhöhten Kennzeichnungskraft durch Absatz- und Umsatzzahlen

In der WEBER/Simon Weber-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) teilt der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) im Übrigen die Auffassung des 25. Senats des BPatG in der Toasties/Toastars-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars), das Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres…

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WEBER vs. Simon Weber

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken WEBER und Simon Weber im Bereich der Klasse 33 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: In Bezug auf Marken, die aus einem Vornamen und einem Familiennamen gebildet sind,…

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Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch

Maßgeblich für viele Betrachtungsweisen im Markenrecht ist „der Durchschnittsverbraucher“, also oft der „Durchschnittsdeutsche“. Wie dieser „aussieht“ wird vom entscheidenden Senat des Bundespatentgericht (BPatG) beurteilt. In der DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 6/10 – DECATHLON/MEGATHLON) beschäftigt sich der Senat u.a. mit den griechisch Kenntnissen des Durchschnittsdeutschen. Diesbezüglich heißt es wie folgt: Von…

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Sekundäre Darlegungslast im Google-AdWords-Streitverfahren

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Impuls-Entscheidung (BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 46/08 – Impuls) trifft den Beklagten, der bei Google eine seitens des Klägers behauptete markenverletzende AdWord-Werbung geschaltet hat (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 125/07 – Bananabay II), im Streitfall eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, dass er…

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Marken(nicht)verletzende Google-AdWord-Werbung

Die Verwendung der (fremden) Marke eines Dritten im Rahmen der Schaltung einer (eigenen) Google-AdWord-Werbung verletzt (nur) dann die Markenrechte dieses Dritten, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit…

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Verstoß gegen die Begründungspflicht

Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen, wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen. Das bedeutet aber nur, dass dieselbe für verschiedene Waren und/oder Dienstleistungen maßgebliche…

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