Der Durchschnittsdeutsche versteht kein japanisch

Der Durchschnittsdeutsche spricht und/oder versteht, wie wir gesehen haben, spanisch und kein griechisch, und nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgericht auch kein japanisch. Mit dieser Begründung konnte der Senat der Wortmarke „kuro“ (japanisch: schwarz) die Eintragung betreffend die Waren „Kleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten, ausgenommen Sportbekleidung“ (Klasse 25) nicht verwehren (BPatG, Beschl. v. 17.05.2011, Az. 27 W (pat) 536/10 – kuro). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt:

Nach der Auffassung des Senats ist von den angesprochenen Kreisen weder dem deutschen Durchschnittsverbraucher noch den inländischen Fachkreisen die Bedeutung des aus dem Japanischen stammenden Wortes „kuro“ im Sinn von „schwarz“ bekannt. Japanisch ist weder eine in Deutschland geläufige Fremdsprache noch eine Fachsprache auf dem Gebiet der deutschen Textilindustrie. Der Durchschnittsverbraucher und die inländischen Fachkreise werden „kuro“ daher eher für ein Phantasiewort halten. Allenfalls im Bereich des Karate-Sports mag dies anders sein, da es dort den schwarzen Gürtel (= Kuro Obi) gibt. Auf das Verständnis dieses speziellen und sehr kleinen Verkehrskreises kommt es hier jedoch aufgrund der Einschränkung des Warenverzeichnisses in der mündlichen Verhandlung nicht mehr an.


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