Du bist ja ein echt „Magic Cooler“

Du bist ja ein echt „Magic Cooler“

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken Quelle: http://register.dpma.de und Quelle: http://register.dpma.de trotz teilweiser Warenidentität wegen bestehender Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.09.2011, Az. 26 W (pat) 18/11 – Magic Magic Cooler/MAGIC COOLER).

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Warenähnlichkeit

Zwei Marken sind u.a. nur dann verwechselbar ähnlich, wenn die jeweils geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zumindest „ähnlich“ sind. Mit der Frage, wann dies der Fall ist, beschäftigt sich der 27. BPatG-Senat in der MAPA/MAPA-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 27 W (pat) 567/11 – MAPA/MAPA). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Ähnlichkeit…

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Feierbiest – Louis ist es nicht!

Mit Beschluss vom 18.08.2011 (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 27 W (pat) 512/11 – Feierbiest) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass die Wortmarke Feierbiest betreffend die Waren Klasse(n) Nizza 24: Textilwaren, Textilstoffe, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Stoffe; Bettwäsche; Fahnen, Wimpel Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Oberbekleidungsstücke, T-Shirts, Polohemden, Langarmshirts, Tops,…

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Keine politisch unerträgliche Verhöhnung

Die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ verstößt, soweit mit ihr die Waren „Spirituosen“ (Klasse 33) markiert werden, nicht gegen die guten Sitten (BPatG, Beschl. v. 14.09.2011, Az. 26 W (pat) 502/11 – Berliner Reichstagsbrand). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Wird „Berliner Reichstagsbrand“ im Zusammenhang mit „Spirituosen“ verwendet, wird der Verkehr mit dem Wort „Brand“…

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Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke

Nachfolgende „orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke“ Quelle: http://oami.europa.eu ist, so die Auffassung des Gerichtshofs (Fünfte Kammer), nicht als Positionierungsmarke eintragungsfähig, soweit die Anmeldung die Waren Bekleidungsstücke, nämlich Strumpfwaren, Socken und Strümpfe der Nizza-Klasse 25 betrifft (Gerichtshof, fünfte Kammer, Beschl. v. 16.05.2011, Rs. C-429/10 P). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: In den Randnrn.…

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Grönwohld kennt kein Schwein

Grönwohld kennt kein Schwein, so hätte man die Grönwohld-Entscheidung des Bundespatentgerichtes (BPatG, Beschl. v. 07.09.2011, Az. 26 W (pat) 19/11 – Grönwohld) auch begründen können. Anstatt dessen heißt es in der Entscheidung im schönen Juristendeutsch wie folgt: Wie die Markenstelle zutreffend ermittelt hat, ist „Grönwohld“ der Name einer knapp 1.350 Einwohner zählenden, jeweils etwa 40…

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Herkunftsloses Zertifikat

Mit der Begründung Das angemeldete Zeichen tritt als Siegel eines „Deutschen Hygienezertifikats“ in Erscheinung und erschöpft sich in einem Hinweis auf dieses Zertifikat. Dagegen vermittelt das Zeichen keinen Hinweis auf ein Herkunftsunternehmen, aus dem – im Unterschied zu anderen Unternehmen – die für die angemeldete Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen herstammen könnten. bestätigte das Bundespatentgericht…

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Wer is’n das?

Für die Beurteilung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft spielt die angebliche Bekanntheit des Anmelders keine Rolle, dies entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Die große Gala Nacht der Operette-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 02.08.2011, Az. 27 W (pat) 86/10 – Die große Gala Nacht der Operette). In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt: Für…

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Das Revierderby

Das Revierderby spielte in der RevierAdvokaten-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 01.09.2011, Az. 30 W (pat) 50/10 – RevierAdvokaten) insofern eine wichtige Rolle, weil es dem Gericht als Beispiel dafür diente, zu begründen, dass der Wortbestandteil „Revier“ die gebräuchliche Bezeichnung für „Ruhrgebiet“ sei. Weiter heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt Das Wort „Revier“ ist…

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18 Plus heißt über 18 Jahre

In der 18 Plus-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 25 W (pat) 9/11 – 18 Plus) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der angesprochene Verkehr in der Zeichenkombination „18 Plus“ im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 10, 14, 16, 25, 26, 38, 41 und 42 lediglich einen Hinweis auf die…

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Erneut Nachahmung des Europa-Emblems gelöscht

Weil sie eine „Nachahmung des Europa-Emblems“ darstelle, bestätigte das Bundespatentgericht (BPatG) in der EURO TOQUES-Entscheidung die Löschung nachfolgender Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de (BPatG, Beschl. v. 04.08.2011, Az. 27 W (pat) 105/10 – EURO TOQUES). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Die angegriffene Marke ist in Bezug auf sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen geeignet, beim Publikum…

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Treffen sich zwei Massenprodukte im Supermarkt, …

Nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Pfeffi/Pfeffi-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 14.07.2011, Az. 25 W (pat) 51/10 – Pfeffi/Pfeffi) führt der gemeinsame Vertrieb zweier Massenprodukte des täglichen Bedarfs in ein und derselben Verkaufsstätte nicht zwangsläufig zu einer Warenähnlichkeit. In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Ferner fehlt es auch in Bezug auf…

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