Du bist ja ein echt „Magic Cooler“
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken
Quelle: http://register.dpma.de
und
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trotz teilweiser Warenidentität wegen bestehender Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.09.2011, Az. 26 W (pat) 18/11 – Magic Magic Cooler/MAGIC COOLER).