Feierbiest – Louis ist es nicht!

Mit Beschluss vom 18.08.2011 (BPatG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 27 W (pat) 512/11 – Feierbiest) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass die Wortmarke

Feierbiest

betreffend die Waren

Klasse(n) Nizza 24:
Textilwaren, Textilstoffe, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Stoffe; Bettwäsche; Fahnen, Wimpel
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Oberbekleidungsstücke, T-Shirts, Polohemden, Langarmshirts, Tops, Hemden, Hemdblusen, Blusen, Pullover, Jacken, Jeans, Sportbekleidung
Klasse(n) Nizza 28:
Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Spiele, Spielzeug

eintragungsfähig ist. In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

Auch wenn das Publikum im Markenwort die bekannten Begriffe „Feier“ und „Biest“ erkennt, wird mit diesem Begriff noch nicht ein Merkmal der verfahrensgegenständlichen Waren der Klassen 24 (Textilwaren, Textilstoffe, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Stoffe; Bettwäsche; Fahnen, Wimpel) und 25 (Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen; insbesondere Oberbekleidungsstücke, T-Shirts, Polohemden, Langarmshirts, Tops, Hemden, Hemdblusen, Blusen, Pullover, Jacken, Jeans, Sportbekleidung) beschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob der ehemalige Trainer des FC Bayern München Louis van Gaal den Begriff geprägt und für sich in Anspruch genommen hat. Wie schon die Belege der Markenstelle andeuteten, hat die Recherche des Senats ergeben, dass der Begriff „Feierbiest“ in zahlreichen Kontexten verwendet wird; so etwa „Holländische Hotelarchitektur – Ein echtes Feierbiest“ in Spiegel Online Kultur vom 03.06.2010 oder „Mein Prof, das reine Feierbiest“ in Göttinger Nachrichten vom 28.05.2010 oder „Feierbiest trifft auf Kultur“ in Schwarzwälder Bote vom 30.12.2010 oder „Lodda und sein Feierbiest“ in Neckar Chronik vom 07.04.2011 oder „Feierbiest – Party-Hits 2010 – Die Hits aus Mallorca und Bulgarien“ nach www. musicload. de.

Leider ist Louis van Gaal nicht Markeninhaber!



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