Wer is’n das?

Für die Beurteilung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft spielt die angebliche Bekanntheit des Anmelders keine Rolle, dies entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Die große Gala Nacht der Operette-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 02.08.2011, Az. 27 W (pat) 86/10 – Die große Gala Nacht der Operette). In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt:

Für die Beurteilung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft spielt die angebliche Bekanntheit des Anmelders keine Rolle, da die Prüfung der Unterscheidungskraft grundsätzlich unabhängig von der Person des Anmelders zu erfolgen hat

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