Anwältin sieht Reichskriegsflaggen-Rot
Gegen die Farbmarke („NJW-Orange“) wurde ein Löschungsantrag eingereicht. Wie den Entscheidungsgründen des Bundespatentgerichts (BPatG) zu entnehmen ist, flogen im Sitzungssaal die Giftpfeile nur so hin und her und manche Argumente der Löschungsantragstellerin waren schon „sehr abenteuerlich“. „Die angegriffene Marke sei schließlich auch nicht entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG eingetragen worden. Vorliegend sei…