Wenn sich ein Personenname zu einem „Fachbegriff“ entwickelt hat, ist er als Marke nicht eintragungsfähig
Unter anderem mit nachfolgender Begründung bestätigte der 27. Senat des BPatG (BPatG, Beschl. v. 13.04.2010, Az. 27 W (pat) 109/09 – TOMATIS-Methode) die Löschung der unter dem Az. 399464743 eingetragenen Wortmarke „TOMATIS-Methode“: „Die streitgegenständliche Marke setzt sich zusammen aus dem Nachnamen des 2001 verstorbenen HNO-Arztes Alfred Tomatis, der eine nach ihm benannte Hörtherapie entwickelt hat,…