Goldfarbener, sitzender (Schokoladen-)Hase – Keine Löschung der 3D-Marke

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke

Goldfarbener, sitzender (Schokoladen-)Hase (3D-Marke)

Foto: http://register.dpma.de

nicht zu löschen,

„weil sie sich jedenfalls nunmehr, zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag infolge ihrer Benutzung für die Waren, für die sie angemeldet (und eingetragen) worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat; dies steht gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG der von der Antragstellerin begehrten Löschung entgegen“

(BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 25 W (pat) 33/09 – Goldfarbener, sitzender (Schokoladen-)Hase [3D-Marke]).

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