Liebe Königsteiner in Sachsen, Ihr könnt aufatmen! Das „Königsteiner Riesenfass“ ist für alle da!

Liebe Königsteiner in Sachsen, der Bezeichnung

königsteiner riesenfass

ist der Markenschutz vom Bundespatentgericht (BPatG) für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 33, 41 und 43 wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) mit der Folge versagt worden (BPatG, Beschl. v. 21.04.2010, Az. 26 W (pat) 78/09 – königsteiner riesenfass)., dass auch Ihr die Bezeichnung (weiterhin) für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen nutzen könnt.

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