Weiterer „Goldhase“ hoppelt von der Löschungsklippe
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist auch die 3D-Marke
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deswegen nicht zu löschen,
„weil sie sich zum Zeitpunkt der Eintragung in den beteiligten Verkehrskreisen gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat; dies steht gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG der von der Antragstellerin begehrten Löschung entgegen“
Bemerkung:
Siehe hierzu auch folgende Entscheidung: BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 25 W (pat) 33/09 – Goldfarbener, sitzender (Schokoladen-)Hase (3D-Marke).