Bruce Li

Im Rahmen der Prüfung der klanglichen Ähnlichkeit gilt der Erfahrungssatz, dass Wortanfänge im Allgemeinen stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile. Allerdings dann nicht, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der MANGO/limango-Entscheidung, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt. „Der einzige Unterschied besteht in der Anfangssilbe „li“ der jüngeren Marke. Zwar gilt nach deutscher Rechtsprechung…

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Leser sind klar im Vorteil

Die DISPOMELT vs. Dispermelt-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) zeigt, dass sich lesen lohnt, verwechselte doch der sich verteidigende Inhaber der angegriffenen Marke selbst die sich gegenüberstehenden Marken im Schriftsatz. „Im Übrigen ist die Klangähnlichkeit der Markenwörter so groß, dass ein solcher Anklang angesichts der weitgehenden Überschneidungen und Gemeinsamkeiten beider Zeichen infolge möglichen Verhörens bei mündlicher Wiedergabe…

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An „apfel & i“ a day keeps the Marke away

An „apfel & i“ a day keeps the Marke away

Manche Markenanmelder sind schon „echt hart drauf“. So wurde die Wort-/Bildmarke für „Computersoftwareberatung; Installation, Ersteinrichtungen und Wartung von Computersoftware; Aktualisieren von Computer-Software; Beratung für Telekommunikationstechnik; Installation und Wartung von Software; EDV-Beratung; technische Projektplanungen, technisches Projektmanagement“ angemeldet. Dieser „apfel“ (engl. „APPLE“) wurde nun von APPLE – das sind die mit dem „iPhone“, „iPad“, „iPod“, „iTunes“, „iCloud“…

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Sag es mit Edelweiß

Sag es mit Edelweiß

Blumenmotive sind beliebt. Markenrechtlich hat das BPatG nun dieser Blume („leicht abstrahierender Edelweiß“) sozusagen die Blätter gerupft: “ Die leicht abstrahierende Darstellung wird das Publikum zwanglos als Darstellung einer Blume auffassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es hierin ein in stilisierter Form gezeichnetes Edelweiß wiedererkennt oder nicht. Denn Blumen sind ein geradezu klassische Mittel,…

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Beim Teutates!

Beim Teutates!

Warum bezeichnet man den 25. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) mitunter auch als „das gallische Dorf“? Sie wissen es nicht? Na dann lesen Sie mal Seite 9 der Nerofix- Entscheidung. P.S.: Asterix und Obelix sind unter anderem als IR-Marke, Nummer der Anmeldung: 37312, geschützt.

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Boing Boom Tschak

Boing Boom Tschak

Ich geb’s zu. Ich bin mit KRAFTWERK aufgewachsen und höre ihre Musik immer noch sehr gerne. Dies ging Marketiers der Bitburger Braugruppe GmbH wohl auch so, meldeten diese doch die deutsche Wortmarke CRAFTWERK für „Biere“ an. KRAFTWERK versuchte CRAFTWERK zu löschen, musste aber beim Bundespatentgericht (BPatG) leider eine Niederlage einstecken. Das Gericht argumentierte unter anderem…

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Flying Gürtel

Flying Gürtel

Im Jahr 2015 meldete BMW diese 3D-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Nachdem das Amt die Marke nicht eintragen wollte, argumentierten BMW’s Anwälte vor dem Bundespatentgericht (BPatG), dass „sowohl die „BMW-Niere“, die bereits seit langem verkehrsbekannt sei, wie auch der sogenannte „Black Belt“, ein sich von der Motorhaube über das Dach bis zum…

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„Dent“ ist „Gähn“

„Dent“ ist „Gähn“

„Vorliegend stellt der in der Widerspruchsmarke vorangestellte Bestandteil „Dent“, wie auch das Bundespatentgericht bereits mehrfach festgestellt hat, eine gängige Abkürzung für „dental“ bzw. „Zahn-“ (vgl. z. B. „Dr. med. dent.“, Doktor der Zahnmedizin) und zugleich einen im Dentalbereich seit langem verbrauchten Markenbestandteil dar, der auch in großem Umfang produktbeschreibend eingesetzt wird, um auf die Art…

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Arme Rehberg`s

Arme Rehberg`s

Die Begründung „Dass das Wort „Rehberg“ verschiedene geografische Orte bezeichnet, beseitigt seine Eignung als geografische Angabe ebenso wenig wie der Umstand, dass dieses Wort daneben auch als Familienname Verwendung findet (…): Denn nach ständiger Rechtsprechung reicht, wie sich aus der Formulierung „… dienen können“ am Ende des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ergibt,…

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BPM vs. BKM

Das 29. Senat des BPatG vertritt die Auffassung, dass zwischen den Wortmarken „BPM“ und „BKM“ eine „eher geringere klangliche Ähnlichkeit“ mit der Folge besteht, dass bei identischen und hochgradig ähnlichen Waren eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht verneint werden könne. Der Unterschied in der Mittelsilbe „Ka“ einerseits…

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AERO geht nicht die Luft aus

Das Zeichen „AFRO“ und die Marke „AERO“ sind schriftbildlich mit der Folge ähnlich, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen ihnen vom Bundespatentgericht (BPatG, Beschl. v. 21.09.2017, Az. 25 W (pat) 25/17 – AFRO vs. AERO) bejaht wurde.. „Vorliegend kommen sich die Vergleichszeichen schriftbildlich zu nahe. Die Zeichen sind beim Vergleich des Schriftbildes in allen üblichen Wiedergabeformen zu…

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