freenet iPhone
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke freenet iPhone für einzelne Dienstleistungen der Klasse 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 26 W (pat) 6/09 – freenet iPhone).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke freenet iPhone für einzelne Dienstleistungen der Klasse 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 26 W (pat) 6/09 – freenet iPhone).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke medieval für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2010, Az. 27 W (pat) 114/09 – medieval).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke German Poker Players Association für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 28, 41 und 43 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 139/09 – German Poker Players Association).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Passion für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klasse 16, 28 und 35 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 178/09 – Passion).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke collect24 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 181/09 – collect24).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 09 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.12.2009, Az. 27 W (pat) 195/09 – DST).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke DST für einzelne Waren der Klasse 09 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.12.2009, Az. 27 W (pat) 196/09 – DST).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die IR-Wort-/Bildmmarke für einzelne Waren der Klassen 16 und 28 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 206/09 – MAGICSPORT).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Griepshop für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 22.10.2009, Az. 30 W (pat) 24/08 – Griepshop).
Gemäß einer Mitteilung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom 17.02.2010 kauft laut einer vom Pharmakonzern Pfizer in Auftrag gegebenen Studie einer von fünf Europäern gefälschte Medikamente.
Bereits am 18.02.2010 ist das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 07 erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als…
Bereits am 16.02.2010 ist der Titelschutzanzeiger Nr. 960 erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der…