Sensitive Balance
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren der Klasse 03 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.12.2009, Az. 24 W (pat) 13/08 – Sensitive Balance ).