Nur echt mit der Fahne

Wegen einer Erkältung bin ich schon seit Tagen gezwungen, ständig Hustenbonbons zu lutschen. Vor kurzem habe ich mir die Bonbons Quelle: http://www.soldan.com gekauft. Hersteller ist die Dr.C.SOLDAN® GmbH. Wer diese Bonbons kennt, weiß, dass aus jedem Bonbonpapier ein kleines Fähnchen „herauswinkt“ (s.o.), auf dem folgendes steht: „Nur echt mit der Fahne“ Dieser Claim ist als…

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absatzwirtschaft 03/2010

In der absatzwirtschaft 03/2010 Quelle: www.absatzwirtschaft-shop.de finden Sie unter anderem folgende Themen: Titelstory: MARKETING-IT: Informationstechnologien haben das Wirken schon vieler Disziplinen und Branchen beflügelt. Eignen sich Software-Lösungen aber auch für das individuelle Management von Marketing und Vertrieb? Kritiker warnen vor einem zu starren Instrumentarium. Doch Experten sehen im Marketing-Resource-Management mit IT-Systemen das größte Wachstumspotenzial. Weitere…

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Herzchen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Herzchen für einzelne Waren der Klassen 30, nämlich „Speiseeispulver“ eintragungsfähig, für andere Waren der Klasse 30, nämlich „Pudding, Speiseeis“ wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.02.2010, Az. 25 W (pat) 91/09 – Herzchen).

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Battery-Booster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Battery-Booster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 07, 12 und 37 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 132/08 – Battery-Booster).

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Titelschutzanzeiger Nr. 962

Der Titelschutzanzeiger Nr. 962 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…

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Blankoettikett (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klassen 07, 08 und 16 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 28 W (pat) 27/09 – Blankoettikett (3D-Marke).

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Passiflora

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 16, 29, 30, 32 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 87/09 – Passiflora).

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Gold Passion

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Gold Passion für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 02, 14, 30 und 40 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.01.2010, Az. 28 W (pat) 93/09 – Gold Passion).

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Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 09/09 – Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen).

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WECO vs. VI.KO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WECO und im Bereich einiger in Klasse 09 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können und weil sie auch sonst nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 62/07 – WECO/VI.KO)

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Valovis

Die Sächsische Zeitung (SZ) berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass die Karstadt-Quelle Bank nunmehr unter dem (neuen) Namen „Valovis Commercial Bank“ auftritt. Die Wortmarke „Valovis“ ist bereits als Deutsche Marke unter dem Aktenzeichen 306795205 zu Gunsten der VALOVIS BANK AG in Essen eingetragen worden. Die Marke schützt unter anderem folgende Dienstleistungen der Klasse 36: „Dienstleistungen…

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VITALIS vs. ARS VITALIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITALIS und ARS VITALIS betreffend Waren der Klassen 03 und 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 24 W (pat) 11/09 – VITALIS/ARS VITALIS).

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