2dry = to dry

In der cover2dry-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 30 (pat) 19/10 – cover2dry) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Wortmarke „cover2dry“ betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 11 vom Verkehr mit „cover to dry“, also „Abdeckung zum Trocknen“ verstanden werde, so dass der Marke die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs.…

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Enttäuschung once again

Nachdem das Bundespatentgericht (BPatG) die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) für nicht eintragungsfähig erachtet hatte (siehe den Artikel „Europas Erstes Porzellan“, wies der Bundesgerichtshof (BGH) auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH mit Beschluss vom 13.01.2011…

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Tempel (Bild) vs. Tempel (Bild) quadromedica … die Heilpraktikerschule

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quelle: http://register.dpma.de und Quelle: http://register.dpma.de trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der gemeinsamen Klassen 41 und 44 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.02.2011, Az. 27 W (pat) 254/09 – Tempel/Tempel quadromedica … die Heilpraktikerschule) In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Es besteht auch nicht…

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Trademarker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Trademarker“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 42 (jetzt: 45) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2011, Az. 24 W (pat) 33/10 – Trademarker). Ausweislich der Entdscheidungsgründe hat der Anmelder das Gericht wie folgt…

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Bösgläubige Markenanmeldung

Gemäß §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG hat die Markenstelle die Möglichkeit, eine angemeldete Marke wegen „ersichtlicher Bösgläubigkeit“ zurückzuweisen. Dabei handelt unter anderem derjenige bösgläubig, der die Marke deswegen „zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt“, weil sie eine (wettbewerbsrelelevante) „Sperrwirkung“ erzielt. Welche Grundsätze die Rechtsprechung diesbezüglich vertritt, fasst der 26. Senat…

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Böser xpress-Anmelder

Mit Beschluss vom 23.02.2011 entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Anmeldung der Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de das absolute Eintragungshindernis der Bösgläubigkeit, §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, entgegensteht (BPatG, Beschl. v. 23.02.2011, Az. 26 W (pat) 516/10 – xpress).

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ARSCHLECKEN24

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „ARSCHLECKEN24“ für einzelne Waren der Klassen 14, 16, 21 und 25 wegen Sittenwidrigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.02.2011, Az. 26 W (pat) 81/10 – ARSCHLECKEN24). Der Anmelder hatte wie folgt argumentiert: „Der Wortbestandteil der angemeldeten Zeichens sei in der…

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Verspäteter Widerspruch im Löschungsverfahren

Gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist der Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) beim Patentamt zu stellen. Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, § 54 Abs. 1 Satz 2 MarkenG. Wird ein Antrag auf Löschung gestellt oder wird ein Löschungsverfahren von Amts wegen eingeleitet, so unterrichtet das Patentamt…

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Verwechslungsgefahr

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG kann derjenige vom Markeninhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, „wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.“ In § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt es wie folgt: „Dritten ist es untersagt, ohne…

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TEFLON vs. TEFLEXAN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEFLON und TEFLEXAN im Bereich der Klasse 01 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 08.02.2011, Az. 33 W (pat) 45/09 – TEFLON/TEFLEXAN)

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TOOOR!

Mit Beschluss vom 09.02.2011 hob das Bundespatentgericht (BPatG) die den Löschungsantrag bestätigende Beschwerdeentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) gegen die unter dem Az. 304225657 eingetragene Wortmarke „TOOOR!“ auf, soweit die Löschung der Marke 304 22 565 für die Waren „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Sportbekleidung, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Baseballkappen, Fußballtrikots, Fußballhosen, Fußballschuhe, Schienbeinschoner, Trainingsanzüge“ angeordnet wurde…

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iPott

Mit Beschluss vom 09.08.2010, 5 W 84/10 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 09.08.2010, 5 W 84/10 – IPOD/eiPott), dass zwischen der Gemeinschaftsmarke „IPOD“, geschützt u.a. für Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, und dem Zeichen „eiPott“ für Eierbecher wegen Identität der Waren und klanglicher Identität der Zeichen Verwechslungsgefahr…

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