iPott

Mit Beschluss vom 09.08.2010, 5 W 84/10 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 09.08.2010, 5 W 84/10 – IPOD/eiPott), dass zwischen der Gemeinschaftsmarke „IPOD“, geschützt u.a. für Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, und dem Zeichen „eiPott“ für Eierbecher wegen Identität der Waren und klanglicher Identität der Zeichen Verwechslungsgefahr besteht.

Was halten Sie dann von nachfolgender Tasse

iPott Vorderseite
iPott Vorderseite

iPott Rückseite
iPott Rückseite

Foto: Thomas Felchner

die ich vor kurzem durch Zufall entdeckt habe.

Da kann man Apple verstehen, wenn man gegen solche „Trittbrettfahrer“ vorgeht, denn die Tasse wird ausschließlich wegen der Anspielung auf den „IPOD“ gekauft. Genau dies will/soll die Marke/das Markenrecht verhindern.

P.S.: Die Tasse gehört weder mir noch besitze ich diese!

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