Change in the Amounts of Individual Fee: European Community

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ändert ab 12.08.2009 ihre Gebühren, wenn die Europäische Union (EU) Ziel einer IR-Markenanmeldung ist (Information Notice No. 15/2009). Die Gebührensenkung erfolgt vor dem Hintergrund der Senkung der Gemeinschaftsmarkenanmeldegebühr, die am 01.05.2009 in Kraft getreten ist. Die WIPO kündigt an, dass die neue Gebühr bei internationalen Anmeldungen, die die EU…

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Eine massenhafte Registrierung von Domains stellt grundsätzlich keine unlautere Mitbewerberbehinderung dar

Die Registrierung einer Domain kann, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner ahd.de-Entscheidung (Az. I ZR 135/06 – ahd.de), nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen. Fehlt einem Markenanmelder ein ernsthafter Benutzungswille, kann dies die Annahme nahelegen, er wolle die Marke nur dazu verwenden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, in…

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Nutzung ist nicht gleich Nutzung

Nach Auffassung des EuGH (EuGH, Urt. v. 15.01.2009, Rs. C-495/07 – Silberquelle) stellt die kostenlose Mitgabe markenrechtlich geschützter Waren keine rechtserhaltende, ernsthafte Benutzung dieser Marke dar, wenn sie ausschließlich als Werbegegenstände und als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung von deren Absatz verteilt werden.

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Oberlandesgericht Köln, Urt. v. 06.02.2009, Az. 6 U 147/08 – Deutschland sucht den Superstar/S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer

Leitsatz Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) nutzen die Slogan „S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ und „S sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ die Wertschätzung der bekannten Marken (u. a. „Deutschland sucht den Superstar“) der Klägerin ungerechtfertigt und in unlauterer Weise aus, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG.

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Bundesgerichtshof (BGH), Beschl. v. 15.01.2009, Az. I ZB 30/06 – STREETBALL

Leitsatz Die Wortmarke „STREETBALL“ ist betreffend die Waren „Sportschuhe und Sportbekleidung“ nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG entgegenstehen. Ist das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gegeben, so ist die Eintragung zwingend zu versagen.…

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Landgericht Köln, Urt. v. 29.01.2009, Az. 31 O 537/08

Leitsatz Die Anbringung des Schriftzuges „D“ auf den Modelleisenbahnen der Beklagten stellt eine markenmäßige, die Herkunftsfunktion der Klägermarke verletzende Benutzung dar. Anders als das Herstellerzeichen des Originals bei Modellautos ist bei der Marke eines Eisenbahndienstleisters bei Modelleisenbahnen nicht davon auszugehen, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Aufbringung der Marke nur als Abbildung der Wirklichkeit begreifen. Ein…

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Zwei miteinander verbundene Fingerringe, die reliefartig auf den schutzbegründenden Waren angebracht sind (Positionierungsmarke)

Die Positionierungsmarke ist betreffend die Waren „Glaswaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, insbesondere Trinkgläser“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 05.11.2008, Az. 26 W (pat) 10/08 – Zwei miteinander verbundene Fingerringe, die reliefartig auf den schutzbegründenden Waren angebracht sind (Positionierungsmarke))

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 01.10.2008, Az. 26 (pat) 89/07 – Bro Secco/Rio Secco

Leitsatz Die Marken , die jeweils u. a. identische Waren der Klasse 33 schützen, sind nicht verwechselbar ähnlich. Bei Vorliegen einer Kombinationsmarke kann eine Verwechslungsgefahr aufgrund eines übereinstimmend ähnlichen Bestandteils nur bejaht werden, wenn der Bestandteil den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile im Gesamteindruck zurücktreten und deshalb vernachlässigt werden…

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