Europas Erstes Porzellan

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.04.2010, Az. 26 W (pat) 63/08 – Europas Erstes Porzellan). Entscheidungsgründe: Er verneinte dies u.a. mit folgender Begründung: „Dass nach…

Share

Keep reading

Energie mit Ideen – Zur Eintragungsfähigkeit von Werbeslogans

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Energie mit Ideen für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 04, 11, 35, 39, 40 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 26 W (pat) 71/09 – Energie mit Ideen). Aus den Entscheidungsgründen: „Werbeslogans wie das Anmeldezeichen „Energie mit Ideen“ sind hierbei wie andere Wortmarken zu…

Share

Keep reading

F1 vs. F1 Top Quality alliance

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich u.a. gegenüberstehenden Marken F1 und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Klassen 14, 25, 39 und 41 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 33/09 – F1/F1 Top Quality alliance)

Share

Keep reading

AVT vs. AGT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken AVT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Klassen 41 und 44 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 160/09 – AVT/AGT)

Share

Keep reading

MAMA vs. Mami

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken MAMA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Klassen 30, 38, 41, 42 und 43 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 189/09 – MAMA/Mami)

Share

Keep reading

Trend Event

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Trend Event für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig

Share

Keep reading

Quadriga auf dem Brandenburger Tor (Bildmarke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klassen 39, 41, 43 und 44 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 27 W (pat) 248/09 – Quadriga auf dem…

Share

Keep reading

APPARTEMENTS FOR LIVING

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 43 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2010, Az. 27 W (pat) 502/10 – APPARTEMENT FOR LIVING).

Share

Keep reading

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Die Markeninhaberin hatte die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr versäumt. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 PatKostG i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 3 MarkenG ist innerhalb der Frist zur Einlegung der Beschwerde auch die Beschwerdegebühr zu zahlen. Zur Begründung trug sie vor, ihr Verfahrensbevollmächtigter habe ohne vorherige Rücksprache mit der Markeninhaberin…

Share

Keep reading

GelbeSeiten ShoppingGuide

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GelbeSeiten ShoppingGuide wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) des Bestandteils „GelbeSeiten“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Az. 27 W (pat) 06/09 – GelbeSeiten ShoppingGuide).

Share

Keep reading

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Die Markeninhaberin hatte die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr versäumt. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 PatKostG i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 3 MarkenG ist innerhalb der Frist zur Einlegung der Beschwerde auch die Beschwerdegebühr zu zahlen. Zur Begründung trug sie vor, ihr Verfahrensbevollmächtigter habe ohne vorherige Rücksprache mit der Markeninhaberin…

Share

Keep reading

Verspätete Beschwerdegebühr

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) gelte nach der klaren und unmissverständlichen Regelung des PatKostZV bei Überweisungen nicht etwa der Zeitpunkt der Auftragserteilung als Zahlungstag, sondern vielmehr der Tag, an dem der fragliche Betrag dem Konto der zuständigen Bundeskasse tatsächlich gutgeschrieben wurde (§ 2 Ziffer 2 PatKostZV). Das Risiko, dass die Gutschrift bei einer Zahlung der…

Share

Keep reading