MAMA vs. Mami
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
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betreffend einiger in den Klassen 30, 38, 41, 42 und 43 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 189/09 – MAMA/Mami)