Ein kühles „Ulmer Münster“ bitte!
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Ulmer Münster für einzelne Waren der Klasse 32, nämlich „Biere, Biermischgetränke, alkoholfreies Bier; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.06.2010, Az. 27 W (pat) 514/10 – Ulmer Münster). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Das Ulmer Münster kommt weder als Herstellungs- oder Vertriebsstätte…