Grusel in Stuttgart – Die Stuttgarter Krimi Nächte
Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 30, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Foto: http://register.dpma.de
Anmelder ist: Stuttgarter Kriminächte e.V., 70597 Stuttgart
Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:
Klasse 16:
Druckereierzeugnisse; Papier, Pappe [Karton] und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Schreibwaren
Klasse 41:
Unterhaltung; Organisation und Durchführung von Lesungen; Organisation und Durchführung von Wettbewerben [Unterhaltung]; Verfassen von Drehbüchern; Organisation und Durchführung von Musikdarbietungen und Live-Veranstaltungen; Veranstaltung von Theateraufführungen
Klasse 43:
Catering; Verpflegung von Gästen in Cafés und Restaurants
Anmerkung:
Schönes Signet, passend zum Thema. Gefällt mir gut!