Deutschland
Katar, nein Danke
Originelle Markenbeschreibung
Immer an deiner Seite
In der „Immer an deiner Seite-Entscheidung“ des Bundespatentgerichts (BPatG) hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) seine, auf fehlende Unterscheidungskraft stützende, zurückweisende Entscheidung damit begründet, dass eine Vielzahl von Unternehmen mit „immer an deiner Seite“, nämlich an der Seite des Verbrauchers, werben würden, wobei den potentiellen Kunden vermittelt würde, dass sich das Unternehmen besonders bemühe,…
Geburt 4/4
Ungewöhnliche Kombi
Kostenloser Sehtest
Frag doch Mick
Grund für die Erhöhung der GEZ-Gebühren
Für alle die sich fragen, warum der Rundfunkbeitrag im Jahr 2021 erhöht wurde, wird beispielhaft auf diese Markenanmeldung verwiesen. Bei dieser kosten allein die Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes 2.690,00 EUR. Hinzu kommt noch das Honorar der anmeldenden Anwältin. Geschützt sind unter anderem folgende (für einen Beitragsservice typische) Waren Klasse(n) Nizza 03:Wasch- und Bleichmittel;…
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Aus 3 macht 4
Was die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung angeht, sind in der Vergangenheit vor allem drei Fallgruppen herausgearbeitet worden: die Anmeldung einer Marke in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands eines Vorbenutzers für identische oder ähnliche Kennzeichnungen ohne zureichenden sachlichen Grund, die Anmeldung einer Marke in markenrechtlich nicht gerechtfertigter Behinderungsabsicht ohne generellen Benutzungswillen des Markeninhabers und die Anmeldung einer Marke…
Eile statt Weile
Wie der OATGURT vs. Haferghurt-Entscheidung des BPatG zu entnehmen ist, lohnt sich eine zeitnahe Beschwerdebegründung bzw. Stellungnahme zu dieser. In der Entscheidung heißt es wie folgt: „A. Über die Beschwerde kann entschieden werden, ohne dass den Beteiligten zuvor der Entscheidungszeitpunkt angekündigt oder der Beschwerdegegnerin, deren Verfahrensbevollmächtigten die Beschwerdebegründung am 28. Dezember 2020 zugestellt worden ist…