Immer diese „früheren Geschäftsführer“

Der „frühere“ Geschäftsführer der SG Dynamo Dresden, Herr Volkmar Köster, sichert sich die Markenrechte an der deutschen Wortmarke „DYNAMO IST ANDERS“. Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder…

Share

Keep reading

Individuelle Massage mit Solar-Körperbräunung

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten Klasse(n) Nizza 44: Ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege, Aromatherapie, Durchführung von Massagen, Ernährungsberatung, Maniküre Klasse(n) Nizza 45: Begleitung…

Share

Keep reading

Sexy Dienstbekleidung

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 45, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 36: Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte“ Anmerkung: Echt sexy, diese Dienstbekleidung! MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

Share

Keep reading

Höhere Entwicklungsform eines Tennisschlägers

Es liest sich manchmal wie „ein Märchen aus einer Nacht“, wenn das Bundespatengericht (BPatG) eine Warenbeschreibung begründet. So unter anderem in der evolution-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 09.10.2012, Az. 33 W (pat) 531/10 – evolution), in der es wie folgt heißt: „Wird das Wort „evolution“ auf Sportartikel bezogen, dann wird es von den angesprochenen Verkehrskreisen (zu…

Share

Keep reading

Das wäre ja noch schöner

In der BioJäger-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 18.09.2012, Az. 25 W (pat) 93/11 – BioJäger) ging es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Wort-/Bildmarke . Die fehlende Eintragungsfähigkeit wurde unter anderem mit folgendem Satz begründet: „Auch der Zeichenbestandteil ® vermag als Hinweis auf eine eingetragene Marke nichts zur Individualisierung des angemeldeten Zeichens beizutragen.“ Das wäre ja…

Share

Keep reading

Wenn es nicht so traurig wäre

Die Beschwerdeführer hatten die Beschwerdegebühr nicht fristgemäß überwiesen und dies wie folgt begründet: „Mit Begründung vom 11. September 2012 hat der Beschwerdeführer zu 2) ausgeführt, es sei den Beschwerdeführern nicht geläufig gewesen, dass die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerdefrist habe eingezahlt werden müssen. Der Beschwerdeführer zu 2), der die Beschwerde federführend bearbeitet habe, sei nach einem…

Share

Keep reading

Manchmal ist Schwäche nicht schlecht

Welche Konsequenzen es hat, wenn eine Widerspruchsmarke in seiner Kennzeichnungskraft „geschwächt“ aber nicht „auf ein Minimum reduziert“ ist, kann man in der CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 20.09.2012, Az. 25 W (pat) 511/11 – CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties) nachlesen. Wäre der Schutzbereich des Bestandteils „Softies“ auf ein Minimum reduziert und nicht nur geschwächt gewesen, wäre…

Share

Keep reading

Tipp des BPatG zur Formulierung des WDVZ

Die Frage, ob im Rahmen der Markenanmeldung die Bezeichnungen der Klassifikation von Nizza verwendet werden müssen, beantwortet der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Sage Shop-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.09.2012, Az. 29 W (pat) 529/12 – Sage Shop) wie folgt: Die mit einer Markenanmeldung beanspruchten Waren und Dienstleistungen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3…

Share

Keep reading

Die Marke mit dem haarigen Potential

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 44, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes…

Share

Keep reading

Grips-Gymnastik für Augsburger-Fußballfans

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 43, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);…

Share

Keep reading

Lupenreine Entscheidung

Einzig wegen dem winzigen „W“ (sehen Sie’s) ist nachfolgende Wort-/Bildmarke ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen worden (BPatG, Beschl. v. 12.09.2012, Az. 26 W (pat) 533/11 – WINZERGLÜHWEIN). Die Richter meinten, das „W“ würde „nicht übersehen werden“. Was meinen Sie? Ich meine, mit Lupe bestimmt nicht.

Share

Keep reading

Motive gibt’s nicht nur im Tatort

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind nachfolgende Bildmarken trotz teilweiser Warenidentität („Bier“) nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.08.2012, Az. 26 W (pat) 28/12 – Destillationsapprat/Destillationsapprat). Die bloße Möglichkeit, dass in zwei bildlich verschiedenen Abbildungen dasselbe Motiv erkannt werde, reiche für eine markenrechtlich relevante begriffliche Ähnlichkeit nicht aus.

Share

Keep reading