Grips-Gymnastik für Augsburger-Fußballfans
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 43, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:
„Klasse(n) Nizza 16:
Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, so weit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke
Klasse(n) Nizza 41:
Dienstleistungen zur Erziehung; Ausbildung“
Anmerkung:
Liebe Augsburger-Fußballfans, bitte den als Marke geschützten Sitzplan eures Stadions bis zum nächsten Heimspiel auswendig lernen. Der Plan dient „der Ausbildung“ und wird vom Verein mit hoher Wahrscheinlichkeit abgefragt werden.