Lupenreine Entscheidung

Einzig wegen dem winzigen „W“ (sehen Sie’s) ist nachfolgende Wort-/Bildmarke

WINZERGLÜHWEIN
Az. 3020100494395

ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen worden (BPatG, Beschl. v. 12.09.2012, Az. 26 W (pat) 533/11 – WINZERGLÜHWEIN). Die Richter meinten, das „W“ würde „nicht übersehen werden“. Was meinen Sie? Ich meine, mit Lupe bestimmt nicht.

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