Die Marke mit dem haarigen Potential

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 44, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

LUIGI ZUCKERMANN
Az. 3020120423450


Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

„Klasse(n) Nizza 21:
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Klasse(n) Nizza 30:
Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Soßen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“

Anmerkung:

Die Marke hat echtes Potential. Sie kann jederzeit auch für Haarshampoos und Sonnenbrillen eingesetzt werden (allerdings müsste dann das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erweitert werden). Was meinen Sie? Für welche Waren- und Dienstleistungen könnte die Marke noch eingesetzt werden?

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