Levocarb vs. LevoCarb TAD

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken Levocarb und LevoCarb TAD betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.01.2010, Az. 30 W (pat) 65/09 – Levocarb/LevoCarb TAD).

Share

Keep reading

ReiseMed

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ReiseMed für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.03.2010, Az. 33 W (pat) 104/08 – ReiseMed).

Share

Keep reading

XAPRILA vs. Xarita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken XAPRILA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.03.2010, Az. 25 W (pat) 116/09 – XAPRILA/Xarita).

Share

Keep reading

RINIVA vs. Tinisa

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken RINIVA und Tinisa betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 05.03.2010, Az. 25 W (pat) 208/09 – RINIVA/Tinisa).

Share

Keep reading

Fizzy Party Mix

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fizzy Party Mix für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig und für andere wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 15.03.2010, Az. 25 W (pat) 76/09 – Fizzy Party Mix).

Share

Keep reading

Berry Dessert

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Berry Dessert für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 77/09 – Berry Dessert).

Share

Keep reading

Quadro vs. quadroGRÜN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quadro und quadroGRÜN betreffend einzelne Waren der Klasse 19 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 84/09 – Quadro/quadroGRÜN).

Share

Keep reading

TRIO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke TRIO für einzelne Waren der Klasse 06 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.01.2010, Az. 28 W (pat) 96/09 – TRIO).

Share

Keep reading

Turkey Today

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Turkey Today für einzelne Waren der Klasse 16 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 25/09 – Turkey Today).

Share

Keep reading

MyEngines

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MyEngines für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 29.01.2010, Az. 30 W (pat) 52/07 – MyEngines).

Share

Keep reading

LEBEN IST BEWEGUNG

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke LEBEN IST BEWEGUNG für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 28, 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 33 W (pat) 136/08 – LEBEN IST BEWEGUNG).

Share

Keep reading