Wenn sich ein Personenname zu einem „Fachbegriff“ entwickelt hat, ist er als Marke nicht eintragungsfähig

Unter anderem mit nachfolgender Begründung bestätigte der 27. Senat des BPatG (BPatG, Beschl. v. 13.04.2010, Az. 27 W (pat) 109/09 – TOMATIS-Methode) die Löschung der unter dem Az. 399464743 eingetragenen Wortmarke „TOMATIS-Methode“: „Die streitgegenständliche Marke setzt sich zusammen aus dem Nachnamen des 2001 verstorbenen HNO-Arztes Alfred Tomatis, der eine nach ihm benannte Hörtherapie entwickelt hat,…

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Bundesgerichtshof versagt den Zeichen „hey!“ die Eintragung als Marke

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind die Wortmarke hey! und die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 25, 28, 41 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BGH, Beschl. v. 14.01.2010, Az. I ZB 31/09 – hey!; BGH, Beshl.. 14.01.2010, Az. I…

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Sind identische oder ähnliche Markeneintragungen des Harmonisierungsamtes, in Mitgliedstaaten der EU oder im übrigen Ausland von deutschen Gerichten zu berücksichtigen?

Mit dieser Frage beschäftigte sich der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) und ließ nun die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zu (BPatG, Beschl. v. 12.05.2010, Az. 29 W (pat) 101/10 – strategy circle). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 83 Abs. 2 MarkenG zugelassen, weil der vorliegende Fall im Hinblick…

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Liebe Königsteiner in Sachsen, Ihr könnt aufatmen! Das „Königsteiner Riesenfass“ ist für alle da!

Liebe Königsteiner in Sachsen, der Bezeichnung königsteiner riesenfass ist der Markenschutz vom Bundespatentgericht (BPatG) für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 33, 41 und 43 wegen eines bestehenden Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) mit der Folge versagt worden (BPatG, Beschl. v. 21.04.2010, Az. 26 W (pat) 78/09 – königsteiner riesenfass)., dass…

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Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 04, 09, 35, 37, 39, 40 und 41 wegen einem bestehenden Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 31.03.2010, Az. 26 W (pat) 76/09 – Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar). In den Entscheidungsgründen…

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Europas Erstes Porzellan

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.04.2010, Az. 26 W (pat) 63/08 – Europas Erstes Porzellan). Entscheidungsgründe: Er verneinte dies u.a. mit folgender Begründung: „Dass nach…

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Energie mit Ideen – Zur Eintragungsfähigkeit von Werbeslogans

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Energie mit Ideen für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 04, 11, 35, 39, 40 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 26 W (pat) 71/09 – Energie mit Ideen). Aus den Entscheidungsgründen: „Werbeslogans wie das Anmeldezeichen „Energie mit Ideen“ sind hierbei wie andere Wortmarken zu…

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F1 vs. F1 Top Quality alliance

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich u.a. gegenüberstehenden Marken F1 und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Klassen 14, 25, 39 und 41 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 33/09 – F1/F1 Top Quality alliance)

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AVT vs. AGT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken AVT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Klassen 41 und 44 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 160/09 – AVT/AGT)

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MAMA vs. Mami

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken MAMA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Klassen 30, 38, 41, 42 und 43 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 189/09 – MAMA/Mami)

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Trend Event

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Trend Event für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig

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GelbeSeiten ShoppingGuide

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GelbeSeiten ShoppingGuide wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) des Bestandteils „GelbeSeiten“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Az. 27 W (pat) 06/09 – GelbeSeiten ShoppingGuide).

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