Das Suffix „al“ bei chemischen Substanzen

Die Kennzeichnungskraft der unter dem Az. 395145880 eingetragenen Wortmarke „SCHWEDOKAL“ ist nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) unter anderem deswegen eingeschränkt, weil das Suffix „al“ bei chemischen Substanzen bzw. Erzeugnissen häufig am Begriffsende erscheint, um auf bestimmte Stoffeigenschaften oder das Reaktionsverhalten chemischer Produkte hinzuweisen (BPatG, Beschl. v. 12.04.2011, Az. 33 W (pat) 57/10…

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Zur Ähnlichkeit reiner Bildmarken

In der Kuhkopf (Bildmarke)/Kuhkopf (Bildmarke)-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 30 W (pat) 105/09 – Kuhkopf [Bildmarke]/Kuhkopf [Bildmarke]) beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, wann zwei Bildmarken ähnlich sind. In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt: Bei dem Vergleich von reinen Bildmarken ist wie bei allen anderen Markenformen auf den jeweiligen Gesamteindruck…

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Kuhkopf (Bildmarke) vs. Kuhkopf (Bildmarke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Foto: http://register.dpma.de und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Nizza-Klassen 37 und 44 genannter Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 30 W (pat) 105/09 – Kuhkopf [Bildmarke]/Kuhkopf [Bildmarke]). Das BPatG hob die Entscheidung der Markenstelle, die die Verwechslungsgefahr insgesamt verneint hatte, teilweise auf.

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Tatsächlich, stetig und mit stabilem Erscheinungsbild

Mit der Frage, wann eine „rechtserhaltende Benutzungshandlung“ im Gegensatz zu einer „Scheinhandlung“ vorliegt, beschäftigte sich der 25. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Well & Slim/Wellslim-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 25 W (pat) 50/10 – Well & Slim/Wellslim). Dort heißt es wie folgt: „Denn die Marke muss, auch wenn Benutzungshandlungen innerhalb der maßgeblichen Benutzungszeiträume…

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Schlicht und einfach unerheblich

Schlicht und einfach unerheblich ist, wie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bzw. das Landgericht (LG) Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in anderen Fällen die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke bewertet haben. Dieser Auffassung ist der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Palazzo/Palazzo Klenze-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 29.03.2011, Az. 27 W (pat) 571/10 – Palazzo/Palazzo…

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Tempel (Bild) vs. Tempel (Bild) quadromedica … die Heilpraktikerschule

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quelle: http://register.dpma.de und Quelle: http://register.dpma.de trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der gemeinsamen Klassen 41 und 44 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.02.2011, Az. 27 W (pat) 254/09 – Tempel/Tempel quadromedica … die Heilpraktikerschule) In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Es besteht auch nicht…

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TEFLON vs. TEFLEXAN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEFLON und TEFLEXAN im Bereich der Klasse 01 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 08.02.2011, Az. 33 W (pat) 45/09 – TEFLON/TEFLEXAN)

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EyeSense vs. ISENSE

Nach Auffassung der 4. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken EyeSense und ISENSE trotz Identität einiger in Klasse 10 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (BK, Entsch. v. 04.02.2011, R 1098/2010-4 – EyeSense/ISENSE) In den Entscheidungsgründen heißt…

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Kostenrisiko

Mit Beschluß vom 02.06.2010 entschied der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass dem Beschwerdeführer dann die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen sind, wenn auf eine zulässige Einrede der Nichtbenutzung hin der Widerspruch ohne ernsthaften Versuch der erforderlichen Glaubhaftmachung auch im Beschwerdeverfahren weiterverfolgt wird (vgl. BPatG, Beschl. v. 02.06.2010, Az. 26 W (pat) 97/09). In den Entscheidungsgründen…

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LOFT vs. ANN TAYLOR LOFT

Nach Auffassung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union (Gericht) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken LOFT und ANN TAYLOR LOFT trotz Identität einiger in Klassen 18 und 25 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (Gericht, Urt. v. 17.02.2011, Rs. T-385/09 – LOFT/ANN TAYLOR…

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