EyeSense vs. ISENSE

Nach Auffassung der 4. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken

EyeSense

und

ISENSE

trotz Identität einiger in Klasse 10 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (BK, Entsch. v. 04.02.2011, R 1098/2010-4 – EyeSense/ISENSE)

In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt:

„In der Gesamtabwägung (…) verbleibt somit eine visuell unterdurchschnittliche Markenähnlichkeit und eine deutlich geschwächte Kennzeichnungskraft der älteren Marke, der die Identität der Waren in Klasse 10 gegenübersteht. Angesichts des geringen Grades der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft ist aber auch für identische Waren die Verwechslungsgefahr zu verneinen. Die angesprochenen Fachverkehrskreise werden weder auf eine gemeinsame betriebliche Herkunft der jeweils gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen schließen noch Schwierigkeiten haben, ohne die Gefahr von Fehlvorstellungen über die Herkunft die Vergleichsmarken sicher zu unterscheiden.“

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