D-Link vs. Q-Link

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der gemeinsamen Klasse 09 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 82/09 – D-Link/Q-Link).

Share

Keep reading

VITAPAN vs. panVital

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITAPAN und betreffend Waren der Klassen 5 und 10 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 30 W (pat) 67/08 – VITAPAN/panVital). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „In ihren Wortbestandteilen „panVital“ und „VITAPAN“ unterscheiden sich die beiden Vergleichsmarken aufgrund der unterschiedlichen Reihenfolge…

Share

Keep reading

dailyprint vs. dayprint24

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und insbesondere betreffend Waren und Dienstleistungen der gemeinsamen Klassen 16, 35 und 42 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 34/09 – dailyprint/dayprint24).

Share

Keep reading

PROTAXON vs. Pretoxan

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken PROTAXON und Pretoxan im Bereich einiger in Klasse 5 genannter Waren verwechselbar ähnlich und im Bereich einiger in Klassen 3, 29, 30 und 32 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 25 W (pat) 12/09 – PROTAXON/Pretoxan). Anmerkung: Der Senat beschäftigt sich…

Share

Keep reading

TRAVELTAINMENT vs. In-Travel-Entertainment

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken TRAVELTAINMENT und In-Travel-Entertainment im Bereich einiger in Klassen 9, 38, 39 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 61/06 – TRAVELTAINMENT/In-Travel-Entertainment)

Share

Keep reading

aromair vs. aromell

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und aromell betreffend Waren der Klasse 3 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.11.2009, Az. 24 W (pat) 73/08 – aromair/aromell).

Share

Keep reading

medi.eu vs. med1BOX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken medi.eu und med1BOX im Bereich einiger in Klassen 5, 9 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.07.2009, Az. 26 W (pat) 13/09 – medi.eu/med1BOX)

Share

Keep reading

Maxl Bräu vs. max Pilsener

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Maxl Bräu und betreffend Waren der Klasse 32 verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.09.2009, Az. 26 W (pat) 93/09 – Maxl Bräu/max Pilsener).

Share

Keep reading

Inforce vs. IFORCE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Inforce und IFORCE im Bereich einiger in Klassen 9 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 30 W (pat) 69/08 – Inforce/IFORCE)

Share

Keep reading

Caffeo vs. Caffesso

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Caffeo und Caffesso im Bereich einiger in Klasse 11 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 45/08 – Caffeo/Caffesso)

Share

Keep reading

SUN-PLANET vs. planet sun

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SUN-PLANET und planet sun im Bereich einiger in Klasse 44 genannter Dienstleistungen, nämlich „Betrieb von Sonnenstudios und Solarien“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.10.2009, Az. 30 W (pat) 57/08 – SUN-PLANET/planet sun)

Share

Keep reading