SUN-PLANET vs. planet sun
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klasse 44 genannter Dienstleistungen, nämlich „Betrieb von Sonnenstudios und Solarien“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.10.2009, Az. 30 W (pat) 57/08 – SUN-PLANET/planet sun)