Deutsches Institut zum Schutz von geographischen Herkunftsangaben e. V. (DIGH)

Eben habe ich eine interessante neue Webseite zum Thema „geografische Herkunftsangabe“ gefunden, nämlich die Webseite des „Deutsches Institut zum Schutz von geographischen Herkunftsangaben e. V. (DIGH)“. Unter „Aufgaben und Ziele“ heißt es dort wie folgt: „Gemäß seiner Satzung dient das DIGH dem Schutz und der Förderung geographischer Herkunftsangaben, um deren besondere Bedeutung für die berechtigten…

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Die Lederhosen

Heute erscheint das Markenblatt Nr. 02. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke Foto: http://register.dpma.de auf. Anmerkung: Spricht Sie diese Marke an? Sie schützt unter anderem die Ware „Konfektionskleidung“. P.S. Auch diese Marke ist bereits in Nutzung. Bitte schauen Sie auf nachfolgende Webseite. Der Text auf…

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rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 02

Das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 02 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der…

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Vorsicht vor der WBIP – WORLD BUREAU INTELLECTUAL PROPERTY

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kommt es immer wieder vor, dass Markenanmelder/Markeninhaber von Firmen angeschrieben und aufgefordert werden, vermeintliche Gebühren an diese zu überweisen. Die Schreiben dieser Firmen sind dabei so gestaltet, dass man durchaus den Eindruck gewinnen könnte, dass das Schreiben vom betreffenden Amt kommt, was de facto jedoch nicht der Fall ist. Insofern…

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Vielen Dank Frau Schwarz!

Bezug nehmend auf meinen Artikel „Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)“ meldete sich Frau Gudrun Schwarz vom Fachreferat Rechtswissenschaft des Europäischen Dokumentationszentrums (EDZ) der Universität Konstanz bei mir und teilte mir richtigerweise mit, dass es seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (siehe hierzu die Webseite unter der URL http://ec.europa.eu/news/eu_explained/091201_de.htm) keinen „Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft“…

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Titelschutzanzeiger Nr. 955

Der Titelschutzanzeiger Nr. 955 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…

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Saab

Der Presse ist zu entnehmen, dass General Motors (GM) beabsichtigt, seine schwedische Tochter „Saab“ abzuwickeln, sollte diese nicht verkauft werden können. Sollte dies geschehen, würde wieder eine „große Marke“ vernichtet werden. Dies macht einen, selbst wenn man hiervon nicht betroffen ist, als Markenrechtler irgendwie dennoch betroffen, sind in der Vergangenheit doch schon so viele bekannte…

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Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist das ranghöchste Gericht in Europa. Über die Entscheidungen des EuGH wird oft berichtet. Allerdings hat man in der Regel keine Vorstellung, wie das Gericht, über dessen Entscheidungen man berichtet, de facto aussieht. So ist es immer wieder schön, das betreffende Gericht einmal selbst zu sehen oder, wie vorliegend,…

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rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 01

Das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 01 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der…

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Das schöne an der Marke ist …

…, dass man sie sieht. Das ist ja gerade ihre Funktion. So ist die eben gezeigte Wort-/Bildmarke „Oma´s Hundekekse“ bereits auf der Webseite unter der URL http://www.omas-hundekekse.com zu „bewundern“. Der nachfolgende Screenshot der Homepage vorgenannter Webseite Quelle: http://www.hunde-kekse.com/ verdeutlicht dies. Na, haben Sie nicht Lust auf eine Marke bekommen?

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Oma`s Hundekekse

Bereits am 31.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Mal ehrlich, versprüht diese Marke nicht einen unglaublichen Charme?

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